26 Februar 2010

Umweltzone Hannover - Infos zur Feinstaubplakette

Die vor zwei Jahren eingerichtete Umweltzone in Hannover darf 2010 nur noch von Kraftfahrzeugen mit grüner Feinstaubplakette befahren werden.

Wer noch mit gelber Plakette unterwegs ist, braucht jedoch wenigstens bis Ende Mai nicht mit einem Bußgeld rechnen. Das gab die Stadt am 26. Februar bekannt.

Die Plaketten gibt es bei den Kfz-Zulassungsstellen, den Bürgerämtern der Stadt Hannover, bei den amtlich anerkannten Prüfstellen und den AU-berechtigten Autowerkstätten.

Diverse Ausnahmegenehmigungen genereller Art bzw. auf Antrag gelten auch 2010.

Generell ausgenommen vom Fahrverbot sind:

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorräder, Krankenwagen, Fahrzeuge, in denen Behinderte fahren oder gefahren werden, Oldtimer mit H-Kennzeichen und Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr.

Ausnahmen nach der Allgemeinverfügung der Stadt:
  • Fahrzeuge mit geregeltem Kat, die keine grüne Plakette erhalten können
  • Schaustellerfahrzeuge für Veranstaltungen in der Umweltzone
  • Busse des ÖPNV und Reisebusse
  • Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen (rote Händlerkennzeichen)
  • Fahrzeuge mit roten Dauerkennzeichen (Probe- und Überführungsfahrten von Autowerkstätten) werden nur noch für Betriebe zugelassen, die ihren Sitz in der Umweltzone haben.
Während alle obigen Ausnahmegruppen generell gelten und kein Einzelantrag zu stellen ist, werden weitere Ausnahmen von der Stadt Hannover im Einzelfall bewilligt, um besondere Härten, die mit einem Fahrverbot verbunden sein können, zu vermeiden.

Ausnahmen vom Fahrverbot per Antrag:
  • Fahrzeuge mit gelber Plakette erhalten für 2010/2011 eine Ausnahmegenehmigung, sofern sie nicht mit einem Rußfilter nachgerüstet werden können
  • Spezialfahrzeuge wie Werkstattwagen, Wohnmobile u.ä.
Die generelle Ausnahme, dass Fahrzeuge in der Umweltzone fahren dürfen, die mit Biodiesel oder Rapsöl betrieben werden, wird nicht verlängert. Auch die bisherige 500-Kilometer-Bagatell-Ausnahmeregelung mit Fahrtenbuch fällt weg.

Eine Ausnahmegenehmigung gibt es aber weiterhin für Halter, die einen Wohn- bzw. Betriebssitz in der Umweltzone haben, deren Fahrzeug aber nicht mit einem Rußfilter nachrüstbar ist bzw. die nicht in der wirtschaftlichen Lage sind, ein für die Umweltzone zugelassenes Fahrzeug zu kaufen.

Ausnahmeanträge können schriftlich gestellt werden an die:


Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Prinzenstraße 4
30159 Hannover
Öffnungszeiten: Mo-Fr von 9 bis 13 Uhr, mittwochs geschlossen
Infos auch unter 0511/168-40601

Quelle: Presseserver Hannover

Labels:

Twitter zu Facebook MySpace Google Teilen
Eingestellt von Hannover-Verkehr.de @ 19:30   0 Kommentare

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite