07 April 2009

Infos zur Umweltprämie

Ab 30. März 2009 gilt das neue Antragsverfahren für die Umweltprämie. Autofahrer können nun ihre Prämie unter www.ump.bafa.de beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Internet reservieren lassen.

Die auch als "Abwrackprämie" bezeichnete Summe von 2500 Euro können Käufer von Neuwagen oder Jahreswagen einstreichen, wenn sie im Gegenzug ihren mindestens 9 Jahre alten Gebrauchtwagen verschrotten lassen.

Der Neuwagen muss mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen, das Schrottauto mindestens ein Jahr auf den Antragsteller/Käufer in Deutschland angemeldet sein.

Erwerb des Neufahrzeugs sowie Verschrottung des Altwagens haben zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 zu erfolgen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen.

Auch beim Kauf von Wohnmobilen der Fahrzeugklasse M1 ist die Abwrackprämie erhältlich. Hartz-IV-Empfänger gehen leer aus. Bei ihnen wird die Prämie mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

Am 7. April 2009 hat die Bundesregierung bestätigt, dass die Gesamtsumme auf fünf Milliarden Euro aufgestockt wird. Bisher galt, dass nach 600.000 erteilten Prämien das Konjunkturprogramm auslaufen sollte. Außerdem wurde bekanntgegeben, dass die Abwrackprämie nur bis zum Ende des Jahres 2009 gezahlt wird.

Wie viele Prämien bereits beantragt worden sind, kann aktuell auf dem "Abwrackbarometer" abgelesen werden.

Alle Infos zur Umweltprämie

Antragsformular zur Gewährung der Umweltprämie

Autohäuser in Hannover

Hotline zur Fragen über die Abwrackprämie: 030 346 465 470

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