30 November 2010

Ab sofort gilt neue Winterreifenverordnung

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ab sofort nur noch mit Winterreifen gefahren werden.


Aktueller Winterreifentest


Der ADAC gibt Antworten auf häufige Fragen zur neuen Winterreifenpflicht:

  • Die Reifen müssen mit "M+S" gekennzeichnet sein und die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Dazu zählen auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sowie geprüfte Winterreifen, die zusätzlich das Schneeflockensymbol mit den drei Bergspitzen zeigen.

  • Bei Lkws über 3,5 t und großen Bussen genügen Winterreifen auf den Antriebsachsen.

  • Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, wenn es für die Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen gibt. Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen.

  • Auch Motorräder müssen bei Eis und Schnee mit Winterreifen ausgestattet sein. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige Winterreifengrößen für Motorräder angeboten werden. Der ADAC rät bei diesen Fahrzeugen aber ohnehin vom Fahren auf verschneiten und vereisten Straßen ab.

  • Die Vorschrift gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung.

Wer gegen die neue Winterreifenregelung verstößt, muss zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt.

Quelle: ADAC

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