Monatskartenbesitzer können Personen rund um die Uhr mitnehmen

Darin sieht der GVH eine komfortable Lösung, die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer an seine Kunden weiterzugeben.
Die jetzt beschlossene Ausdehnung der Mitnahmeregelung in den Sommerferien gilt für übertragbare und persönliche Monatskarten im Abonnement oder im Einzelverkauf, für die Monatskarte 63plus und alle Arten des Jobtickets.
Einschränkung beim Sozialtarif
Auch für Fahrgäste mit einer Monatskarte S (Sozialtarif) gilt die erweiterte Mitnahmeregelung. Inhaber der Monatskarte S können aber nur weitere Personen mitnehmen, wenn diese ebenfalls im Besitz einer Region-S-Karte sind.
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