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Coronavirus: 3G-Regel und FFP2-Pflicht in Bussen und Bahnen

Gemäß der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung treten ab Sonntag, 12. Dezember, auch im öffentlichen Nahverkehr in der Region Hannover neue Regelungen in Kraft. Dazu zählt die Tragepflicht von FFP2-Masken.

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

Ab heute, Sonntag, 12. Dezember, gilt in sämtlichen Bussen und Bahnen sowie in vollständig geschlossenen Räumen wie Bahnhöfen oder Vorverkaufsstellen (dazu zählen auch die unterirdischen Stationen der Verkehrsunternehmen) eine generelle Tragepflicht von FFP2-Masken (KN95/N95) für alle Personen ab 14 Jahren.

Auch für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren gilt die Maskenpflicht, sie sind allerdings nicht verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, eine Alltagsmaske ist ausreichend. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen. 

Die FFP2-Pflicht gilt auch in S-Bahnen und Regionalzügen. Innerhalb Niedersachsens auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn.

Verschärfte Zugangsbeschränkungen

Bei Fahrten mit Bus und Bahn gilt die 3G-Regel und die generelle Tragepflicht von FFP2-Masken (KN95/N95) für alle Personen ab 14 Jahren.

Aussetzen des Vorneeinstiegs in den Bussen von Üstra und Regiobus

Üstra und Regiobus setzen ab, Montag, 13. Dezember, vorübergehend den Vorneeinstieg in ihren Bussen wieder aus. Dadurch entfällt auch der Fahrscheinverkauf beim Fahrpersonal. Fahrkarten können die Fahrgäste weiterhin über die GVH App erwerben.

Quelle: Üstra
Foto: © Deutsche Bahn

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