Niedersachsen fördert Anschaffung von Lastenrädern
Das Niedersächsische Verkehrsministerium fördert den Kauf von Lastenrädern mit bis zu 800 Euro. Insgesamt stehen für das Programm bis Ende des Jahres 700.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden natürliche (insb. Einzelunternehmen) und juristische Personen (insb. Gesellschaften, Vereine, Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften), die ihren Hauptsitz, Ihre Niederlassung oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben. Damit soll das Programm eine gute Ergänzung zur Förderung des Bundes darstellen, von dem insbesondere Unternehmen profitieren.
Für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung liegt die Förderung bei 400 Euro, für E-Lastenräder bei 800 Euro. Anträge können bis zum 31.12.2021 bei der NBank gestellt werden.
Bedingungen:
- Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) beträgt 40 Kilogramm
- Das Lastenfahrrad dient überwiegend dem Transport von Gütern (Transportzweck kann auch die Personenbeförderung sein, wenn dieses nicht der überwiegende Hauptzweck ist)
- Es erfolgt keine Förderung beim Erwerb gebrauchter Lastenräder
- Lastenräder, die ausschließlich für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) und Lastenräder, die selbst bzw. deren Sonderaufbauten als Verkaufsfläche genutzt werden (z.B. sog. Coffeebikes, Bierbikes) sind von einer Förderung ausgenommen
- Die Nachrüstung von Lastenrädern mit Elektromotoren ist nicht förderfähig
- Ausgaben für die Entwicklung von Prototypen sind nicht förderfähig
- Die Anschaffung von Lastenrädern, e-Lastenrädern und Lasten-S-Pedelecs zur entgeltlichen Vermietung ist von einer Förderung ausgenommen
- Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Zubehörteilen wie Sitzkissen, Regenponchos, Sicherheitsschlössern, Luftpumpen, Fahrradhelmen etc. (diese Ausgaben sind im Angebot entsprechend auszuweisen)
Tipp: Wer mal ein Lastenrad in Hannover ausprobieren will, kann sich kostenfrei eins bei Hannah leihen.
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