Alkohol ab 2017 in Bussen und Bahnen verboten
Die üstra verbietet seit dem 1. Januar 2017 den Konsum von Alkohol in den Bussen, Bahnen und U-Stationen des Unternehmens.
Eine von der üstra im Sommer durchgeführte Kundenbefragung hat ergeben, dass insgesamt 83 Prozent voll und ganz bzw. eher dafür sind, das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen der üstra zu verbieten.
Die Mehrheit hatte dabei erklärt, sich bei einem solchen Verbot sicherer in Bus und Bahn zu fühlen. Analog zum Rauchverbot, das seit langem besteht, bezieht die üstra auch die unterirdischen Tunnelstationen in das Alkoholkonsumverbot mit ein.
Zunächst soll es bei Verstößen keine Strafe geben, sondern einen ermahnenden Hinweis auf das Verbot. In Wiederholungsfällen oder wenn andere Fahrgäste belästigt werden, macht die üstra wie bislang auch von ihrem Hausrecht Gebrauch und verweist die Trinker aus Fahrzeug und Station.
Das Verbot soll vor allem vom Sicherheitspersonal der protec überwacht und durchgesetzt werden.
Quelle: üstra
Eine von der üstra im Sommer durchgeführte Kundenbefragung hat ergeben, dass insgesamt 83 Prozent voll und ganz bzw. eher dafür sind, das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen der üstra zu verbieten.
Die Mehrheit hatte dabei erklärt, sich bei einem solchen Verbot sicherer in Bus und Bahn zu fühlen. Analog zum Rauchverbot, das seit langem besteht, bezieht die üstra auch die unterirdischen Tunnelstationen in das Alkoholkonsumverbot mit ein.
Zunächst soll es bei Verstößen keine Strafe geben, sondern einen ermahnenden Hinweis auf das Verbot. In Wiederholungsfällen oder wenn andere Fahrgäste belästigt werden, macht die üstra wie bislang auch von ihrem Hausrecht Gebrauch und verweist die Trinker aus Fahrzeug und Station.
Das Verbot soll vor allem vom Sicherheitspersonal der protec überwacht und durchgesetzt werden.
Quelle: üstra
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