Innenstadt: Böllern an Silvester verboten
Das Verbot gilt von Sonntag, dem 31. Dezember 2023, 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, um 3 Uhr.
Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes.
Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer zur Entsorgung entsprechender Pyrotechnik aufgestellt. Die Polizei kontrolliert den Bereich auf Einhaltung des Verbotes.
Verbotszone Innenstadt Hannover:
Generelle Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 erlaubt.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist es grundsätzlich verboten.
Quelle: Stadt Hannover
Foto: © APFoto / Fotolia
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