Innenstadt: Böllern an Silvester verboten

Das Verbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes und gilt von Dienstag, dem 31. Dezember 2019, 20 Uhr, bis Mittwoch 1. Januar 2020, um 3 Uhr.
Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Die genaue Abgrenzung ist der Karte auf dem Flyer in der Anlage zu entnehmen.
Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer zur Entsorgung entsprechender Pyrotechnik aufgestellt, die Kontrollen und die Durchsetzung des Verbotes selbst werden von der Polizei und einem Sicherheitsdienst durchgeführt.
Quelle: Stadt Hannover
Foto: © APFoto / Fotolia
Keine Kommentare