Ab 27 Grad: Hannover-Region verbietet Bewässerung
Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den niedrigen Grundwasserstand.
Über 27 Grad Celsius ist es von 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger.
Unabhängig von Tageszeit und Temperatur erlaubt bleiben klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft sowie punktgenaue Beet- und Baumbewässerungen.
Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen und Regentonnen, ist jederzeit möglich.
Auch Wasser aus Brunnen ist untersagt
Die Regelung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern. Verstöße gegen die Vorgaben zur Beregnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Quelle: Region Hannover
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