Header Ads

Üstra verbietet Rauchen und Alkohol auf den Hochbahnsteigen

Zum 1. Januar 2026 gilt auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit
Hochbahnsteigen im Üstra-Gebiet ein Alkohol- und Rauchverbot.

Auch E-Zigaretten verboten

Dieses umfasst sowohl den Konsum als auch das Mitführen von alkoholischen Getränken in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen sowie das Rauchen von
Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Cannabisprodukten aller Art.

In den Fahrzeugen und in Tunnelstationen ist das Rauchen und Alkoholtrinken bereits seit einigen Jahren verboten.

An Bushaltestellen darf weiter geraucht werden

Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen sind von
diesen Regelungen ausgenommen, da sie nicht eindeutig abgegrenzt sind.

Quelle: Üstra

Keine Kommentare

weitere Beiträge >>
Powered by Blogger.