Üstra verbietet Rauchen und Alkohol auf den Hochbahnsteigen
Zum 1. Januar 2026 gilt auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit
Hochbahnsteigen im Üstra-Gebiet ein Alkohol- und Rauchverbot.
Auch E-Zigaretten verboten
Dieses umfasst sowohl den Konsum als auch das Mitführen von alkoholischen Getränken in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen sowie das Rauchen von
Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Cannabisprodukten aller Art.
In den Fahrzeugen und in Tunnelstationen ist das Rauchen und Alkoholtrinken bereits seit einigen Jahren verboten.
An Bushaltestellen darf weiter geraucht werden
Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen sind von
diesen Regelungen ausgenommen, da sie nicht eindeutig abgegrenzt sind.
Quelle: Üstra
Hochbahnsteigen im Üstra-Gebiet ein Alkohol- und Rauchverbot.
Auch E-Zigaretten verboten
Dieses umfasst sowohl den Konsum als auch das Mitführen von alkoholischen Getränken in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen sowie das Rauchen von
Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Cannabisprodukten aller Art.
In den Fahrzeugen und in Tunnelstationen ist das Rauchen und Alkoholtrinken bereits seit einigen Jahren verboten.
An Bushaltestellen darf weiter geraucht werden
Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen sind von
diesen Regelungen ausgenommen, da sie nicht eindeutig abgegrenzt sind.
Quelle: Üstra
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