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Stadt Hannover richtet neue Tempo-30-Strecken ein

Mit der StVO-Novelle 2024 dürfen Kommunen Tempo 30 jetzt generell auch dort anordnen, wo es dem Verkehrsfluss und dem Klimaschutz dient – und Verbindungsabschnitte bis 500 Meter zusammenfassen (statt bislang 300 Meter).

Das bedeutet: lückenlose Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren, vor Schulen, Kitas, Altenheimen oder an stark frequentierten Fußgängerüberwegen – ohne umständliche Sondergenehmigungen.

Die Walderseestraße und der Altenbekener Damm läuteten im Januar in Hannover den Startschuss ein. Die Ausweitung der Tempo-30-Abschnitte wird voraussichtlich im dritten Quartal beendet sein.

24 zusätzliche Verbindungsstrecken

Auf rund 150 Teilabschnitten vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern darf bereits jetzt nur Tempo 30 gefahren werden. Durch die neue 500-Meter-Regel lassen sich nun 24 dieser Abschnitte lückenlos verbinden – etwa auf der Walderseestraße, dem Altenbekener Damm, der Göttinger Chaussee und der Stresemannallee.

Tempo-30 an 32 weiteren Fußgängerüberwegen

Von 115 Fußgängerüberwegen an Tempo-50-Straßen in Hannover waren bislang 50 bereits auf 30 km/h beschränkt.  An 32 weiteren Übergängen – u. a. in der Berliner Straße, Lavesstraße, Vahrenwalder Straße und Am Listholze – im Vorlauf nun ebenfalls Tempo 30 eingerichtet werden kann.


Quelle: Stadt Hannover

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