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Räum- und Streupflichten bei Schnee und Eis


Wer ist in Hannover für den Winterdienst verantwortlich?

Schneefall zur Adventszeit - da freut sich jung und alt. Wenn da nicht glatte Straßen und ungeräumte Gehwege bei vielen Bürgern regelmäßig für Unmut sorgen würden.

In Hannover ist die Stadtreinigung aha zuständig für den Winterdienst auf den Straßen. Diese soll die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss so weit wie möglich aufrechterhalten.

Sobald Schnee und Glatteis den Straßenverkehr beeinträchtigen, räumt und streut aha in oberster Priorität (Stufe1) an wichtigen Kreuzungen und Hauptstraßen, Verkehrswegen mit Bus und Bahn, Zufahrten zu Krankenhäusern und Feuerwachen sowie Fußgänger- und Radwegen. In Stufe 2 kommen dann nachrangig weitere Wohn- und Nebenstraßen dran.

Geregelt ist auch die Frage, ab wann Straßen und Wege geräumt sein müssen. Die Kommunen sollen laut ADAC ab etwa 5 Uhr morgens Kontrollfahrten durchführen. Liegt bereits Schnee, verständigen die aha-Mitarbeiter die Rufbereitschaft.

Die rückt innerhalb der nächsten 45 Minuten aus. Bis 8 Uhr sollte dann vor allem an besonders gefährlichen Stellen geräumt und gestreut sein.

Bei Fragen und Beschwerden:

aha-Service-Hotline 0800 999 11 99
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr
Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr

aha-Winterdienst-Flyer


Anwohner sind für die Gehwege zuständig

Grundstückseigentümer  müssen bei Schnee oder Glatteis den Gehweg entlang der Straße räumen und streuen. Der Vermieter kann den Winterdienst auf den Mieter übertragen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt wurde.

In der Regel beauftragt die Hausverwaltung aber ein Fremdunternehmen. Die Kosten werden dann über die Betriebskostenabrechnung umgelegt.

Zum Streuen sind Sand, Granulat und Sägespäne erlaubt. Anwohner können sich in Hannover aus über 1000 Streugutkisten im gesamten Stadtgebiet kostenlos bedienen. Die Verwendung von Salz ist nur auf Treppen und Rampen gestattet.

Auf den Bürgersteigen muss mindestens anderthalb Meter Breite freigeschaufelt werden, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Die Reinigungspflicht besteht werktags von 7 bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr nach jedem Schneefall und bei Glätte.

Quelle: ADAC / aha Hannover
Foto: LS / Hannover-Linden


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