Ab 1. April Anleinpflicht für Hunde in Hannover
Ziel der Anleinpflicht ist es, Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen.
Zu den besonders gefährdeten Arten zählen in der freien Landschaft unter anderem Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn und Wiesenpieper.
In den heimischen Wäldern sind es beispielsweise Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen und Zaunkönig, die auf ungestörte Brutbedingungen angewiesen sind.
Freilaufende Hunde können durch ihr natürliches Verhalten brütende Vögel aufscheuchen oder Jungtiere gefährden.
Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli
Die Anleinpflicht gilt im gesamten Stadtgebiet in Wäldern und der freien Landschaft.
Ausgenommen von der Regelung sind die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen in Hannover. Dort dürfen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen.
Quelle: Stadt Hannover
Foto: © Stadt Hannover
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