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Kleines Fest im Großen Garten - Tickets 2023

Vorverkauf gestartet

An 19 Abenden lädt das "Kleine Fest im Großen Garten" zwischen dem 5. und 30. Juli 2023 wieder zu Comedy, Musik, Pantomime, Artistik, Tanz und Theater ein.

Über 130 Künstler aus aller Welt werden das Publikum auf mehr als 40 Bühnen mit Kleinkunst auf höchstem Niveau unterhalten. Das diesjährige Programm wird im Mai vorgestellt.

Das Los entscheidet, wer Eintritt erhält

Wie jedes Jahr wird die Nachfrage nach Eintrittskarten das Ticket-Kontingent für das Kleine Fest bei Weitem übersteigen. 3700 Karten stehen pro Veranstaltungstermin zur Verfügung, 200 Tickets werden davon für die Abendkasse zurückgehalten.

Um den Schwarzmarkthandel entgegenzutreten, werden die Karten auch in diesem Jahr auf den Namen des Bestellers personalisiert. Tickets dürfen aber bis zum Originalpreis weiterverkauft werden, der Besteller muss am Veranstaltungstag nicht anwesend sein.

Der Preis für die Eintrittskarte beträgt 37,00 Euro, ermäßigt 17 Euro. An Veranstaltungstagen mit Höhenfeuerwerk (siehe unten) kostet die Karte 42,00 Euro, erm. 22 €. Bis zum 26. März können Interessenten schriftlich bis zu sechs Tickets im Internet unter www.vorverkauf-kleinesfest.de bestellen. Kinder bis 111 cm haben freien Eintritt.

www.vorverkauf-kleinesfest.de

Wer dann tatsächlich zu den glücklichen Kartenbesitzern gehört, wird nach Einsendeschluss ausgelost. Bestellte Karten müssen bei Losglück verbindlich abgenommen werden. Alle Besteller erhalten bis Anfang Juni eine Nachricht.

Die Tickets werden per Post zugesandt. Dafür wird eine Gebühr von vier Euro erhoben. Die Bezahlung erfolgt durch Erteilung eines Lastschriftauftrags.


Veranstaltungstermine:

Veranstaltungen mit Bodenfeuerwerk am:
Do 6. bis Sa 8., Di 11. bis Sa 15., Mi 19. bis Sa 22., Di 25. bis Sa 29. Juli

Veranstaltungen mit Höhenfeuerwerk am:
5. (Premiere), So 9., So 16., Di 18., So 23. und 30. Juli (Abschlussveranstaltung)

Einlass ab 17:00 Uhr, Programmbeginn an den Bühnen 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Herrenhäuser Gärten Hannover
Die Veranstaltungen finden auch bei regnerischem Wetter statt und werden nur bei extremen Wettersituationen und durchgehendem Starkregen abgesagt.

Abendkasse:

Die Abendkasse öffnet um 17:00 Uhr. An jedem Veranstaltungstag stehen noch mindestens 200 Karten an der Abendkasse zum Verkauf. Pro Person können maximal zwei Tickets erworben werden. Nur Barzahlung.

Für Gäste, die erst zum Feuerwerk kommen möchten, besteht ab 22:00 Uhr die Möglichkeit, an der Abendkasse Eintrittskarten nur für das Feuerwerk zu erwerben. Einlass ab 22:10 Uhr. Die Karten für das Höhenfeuerwerk kosten 5,00 €/ ermäßigt 4,00 €, für das Bodenfeuerwerk 4,00 €/ ermäßigt 3,00 €. Das Feuerwerk beginnt um ca. 22:30 Uhr.

Anreise Herrenhäuser Gärten

Programm 2023 (ab Mai)

Quelle: Kleines Fest

8 Kommentare:

  1. Leider hat ich kein Glück bei der Verlosung :-( . Aber bei Ebay werden Karten im Großen Stil von Verkäufern versteigert. Wie kann das sein? Und 99 Euro für zwei Karten ist mir zu viel.

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  2. wo kann ich dennn das Progamm finden, welche Künstler wo und wann auftreten zum Herunterladen?

    Käthchen

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    1. Das aktuelle Programm findest Du hier:
      https://www.kleines-fest.de/2022/HH_Programm.php

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  3. @käthchen
    http://www.kleinesfestludwigslust.de/hannover/downloads/PIProKleinesFest09.pdf

    Zeiten stehen da aber auch nicht drin.

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  4. Siehe www.Kleines-Fest.de

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  5. Dafür, dass es eigentlich untersagt ist, Tickets teurer zu verkaufen, finde ich es auch erstaunlich was für ein "blühender Handel" damit bei ebay betrieben wird.- Schade - auf der einen Seite ist es schwer tickets zu bekommen- auf der anderen Seite machen mal wieder einige ein Geschäft daraus- so sollte es eigentlich nicht laufen !!!!

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  6. Diejenigen, die Karten überteuert bei Ebay oder woanders vertickern, können doch anhand des Codes ermittelt werden. Richtig?

    Was passiert denen ggfls? Wird dem nachgegangen? Ist eine Anzeige erforderlich? Haben diejenigen mit Konsequenzen zu rechnen.

    Wie geht man in solch einem Fall am besten vor?

    Eine Antwort des Veranstalters wäre an dieser Stelle wünsenswert und ggfls. am effektivsten....

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  7. das habe ich soeben zu dem thema ergooglet:

    Gegen wen können Veranstalter vorgehen?
    Zunächst können Veranstalter natürlich gegen gewerbliche Verkäufer vorgehen, die gegen einen in den AGB vereinbarten Ausschluss des gewerblichen Weiterverkaufs verstoßen.

    Weiter können Veranstalter wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Betreiber von Online-Ticketportalen geltend machen, die es trotz Kenntnis der wettbewerbswidrigen Verkaufsangebote der Weiterverkäufer unterlassen, diese Angebote zu sperren und Maßnahmen zur Kontrolle der Angebote einzuführen (LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2011, Az.: 315 O 489/10).

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