E-Scooter fahren und parken in Hannover
E-Scooter, Tretroller mit Elektromotor, sind mittlerweile in Hannovers Straßenbild ein gewohnter Anblick.
Die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge sollen, neben dem Fahrrad, eine weitere klimafreundliche Alternative bieten für die Last-Mile-Mobilität. Zum Beispiel, wenn Pendler in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
Die Straßenzulassung der E-Scooter
Nach dem Straßenverkehrsgesetz gelten für Elektrokleinstfahrzeuge (EKFs) in Deutschland allerdings bestimmte Regeln. Die wichtigsten Vorschriften hier im Überblick:
- Zulassungspflicht: ab max. 6 km/h
- Altersbeschränkung: ab 14 Jahren
- Versicherung: ist vorgeschrieben
- Kennzeichen: Versicherungskleber
- Helmpflicht: nicht vorgeschrieben
- Führerschein: nicht vorgeschrieben
- Höchstgeschw.: max. 20 km/h
- Radweg/Straße: ja
- Fußwege: nein
Für alle E-Scooter ab einer Höchstgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometer gilt eine Altersbeschränkung von 14 Jahren. Eine Führerschein- und Helmpflicht gibt es nicht. Der Fahrzeughalter erhält beim Kauf eine Zulassungsbescheinigung vom Hersteller mitgeliefert.
Mit der muss eine Versicherung abgeschlossen werden (Mofaversicherung), die um die 30 Euro kostet. Der Nummernschild-Aufkleber ist am Fahrzeug anzubringen.
Fahren auf Hannovers Straßen und Wegen
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass EKFs bis 20 km/h auf Radwegen gefahren werden dürfen. Das Fahren auf Gehwegen ist untersagt. Wenn kein Radweg vorhanden ist, so müssen E-Scooter-Fahrer auf die Straße ausweichen. Alkohol-Grenze ist wie beim Autofahren in Deutschland 0,5 Promille. Mitfahrer auf dem E-Roller sind nicht erlaubt. Bußgelder drohen dem, der ohne Zulassung bzw. Versicherung fährt oder die Verkehrsregeln missachtet.
Vier Anbieter bieten E-Scooter-Sharing in Hannover
Tier, Voi, Lime und Bolt heißen die Anbieter, die sich den E-Scooter-Sharing-Markt in Hannover teilen. Um die Fahrzeuge zu leihen, müssen Sie zunächst die App der Firmen auf Ihr Smartphone laden und die gewünschte Zahlungsart zu hinterlegen. In der Regel ist das Paypal oder eine Kreditkarte.
Die Leihgebühren variieren von Betreiber zu Betreiber. Lime, Tier und Voi verlangen zuerst ein Freischaltgebühr von einem Euro pro Fahrt. Für jede Minute werden dann zwischen 15 und 25 Cent fällig. Der Billigheimer ist zurzeit Bolt. Hier entfällt die Freischaltgebühr, die Minute kostet 5 Cent.
Die Fahrt kann beginnen, nachdem Sie den QR-Code am Lenker des Scooters in der App scannen.
Neue Park- und Fahrregeln ab Februar 2023
Die Stadt Hannover und die vier E-Roller-Anbieter haben eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung unterzeichnet, die unter anderem das Parken der E-Scooter reglementiert.
Das sind die neuen Regeln:
- Ein Anbieter darf maximal fünf Fahrzeuge an einem Standort abstellen und muss dabei einen Umkreis von 100 Metern zu seinen eigenen Scootern sowie denen anderer Anbieter einhalten
- Gehwege, Fußgängerzonen und Baumscheiben dürfen nicht befahren werden
- In Grün- und öffentlichen Anlagen nur auf beschilderten Radwege
- Gehwege von abgestellten Fahrzeugen sind so freizuhalten, dass mindestens zwei Meter Platz frei bleiben. Feuerwehrzufahrten, Fußgänger-Überwege, Radwege, Bordsteinabsenkungen, Blindenleitsysteme, Ein- und Ausgänge zu Gebäuden, U- und S-Bahnstationen einschließlich der Aufzüge sowie Zugänge von Hochbahnsteigen und Bushaltestellen sind freizuhalten
- Im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen ein Mindestabstand zum Wartebereich von zehn Metern
- Öffentliche Fahrradabstellanlagen sind für E-Tretroller verboten
- Das gebündelte Abstellen einer größeren Anzahl von Fahrzeugen für länger als einen Tag sondernutzungspflichtig ist
- Die Anbieter müssen einen verpflichtenden Fotonachweis beim Parken verlangen und diesen regelmäßig kontrollieren. Bei Verstoß ist eine einheitliche Strafe von mindestens 20 Euro zu verhängen.
- E-Tretroller, die beispielsweise Geh- und Radwege blockieren oder in Verbotszonen abgestellt werden, müssen schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von sechs Stunden nach Hinweisen durch die Stadt oder Dritte entfernt werden
- Die Anbieter haben eine gemeinsame Beschwerdestelle einzurichten, die geeignet ist, per E-Mail eingehende Bürgerbeschwerden über unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge anzunehmen, zu verarbeiten und Abhilfe zu schaffen sowie einen Antwortkontakt gegenüber dem Beschwerdeführer sicherzustellen.
- Die Anbieter an den Fahrzeugen, in der App, auf der Anbieter-Homepage die Telefon-Hotline, die E-Mail-Adresse und ein QR-Code für die Bürger sowie den Ordnungsdienst gut lesbar anbringen müssen.
Gastbeitrag und Foto von Christian Schwannecke / aktualisiert von HV 15.02.23
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