Oberverwaltungsgericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Hannover
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag, 6. April 2021, die Beschwerde der Region Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zur Ausgangssperre vom 2. April zurückgewiesen. Die Region Hannover hat daher die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei, solange die staatlichen Stellen die bestehenden Maßnahmen nicht vollständig durchgesetzt hätten.
Änderungen bei den Maskenregeln
Eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird es in der Region Hannover vorerst nicht geben. Bei mehreren Insassen in einem Fahrzeug, die nicht zu einem Haushalt gehören, müssen alle außer dem Fahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Am Nord- und Ostufer des Maschsees und an der Uferpromenade am Steinhuder Meer muss künftig von 9 bis 21 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Bislang galt die Maskenpflicht nur von 10 bis 19 Uhr.
Darüber hinaus wird die Region das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im
Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen
verfügen.
Quelle: Region Hannover
Grafik: © Wikipedia
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